Trennungs- und Scheidungsvereinbarung
Auch nach einer Trennung und/oder im Falle einer Scheidung können Sie in einer Scheidungs- und Trennungsvereinbarung außergerichtlich eigenverantwortlich in einem weitgesteckten rechtlichen Rahmen die Regelungen zu den Bereichen
- Unterhalt
- Zugewinnverfahren
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Hausrat
- Immobilie
- Ehewohnung
selber treffen. Regelmäßig ist eine einvernehmliche Regelung zeit-, kosten- und energiesparender als die streitige gerichtliche Auseinandersetzung. Ich habe langjährige Erfahrung darin, die Einigungsgespräche sensibel und mit Einfühlungsvermögen zu führen. Auch hier kann eine Beratung Aufschluss über sinnvolle Regelungen geben.
Falls Sie eine Mediation wünschen, kann der Inhalt einer solchen Vereinbarung in gemeinsamen Mediationsgesprächen erarbeitet werden.