Streitige Scheidung
Nicht immer sind die Ex-Partner sich im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft noch so nahe, dass eine gemeinsame rechtliche Vertretung gewünscht ist. Trotzdem kann eine Scheidung dann auch reibungslos ablaufen, nur jeder Partner wünscht einen eigenen Anwalt, der die Durchführung von Folgesachen aus der jeweils eigenen Perspektive prüft.
Oft kann es nach einigen rechtlichen Prüfungen zügig zu einer Einigung oder doch einer einvernehmlichen Scheidung kommen.
Sollten Sie gegen den Willen Ihres Expartners die Scheidung oder Durchführung von Folgesachen wünschen, bzw. nicht wünschen, benötigen Sie meistens zwingend einen Rechtsanwalt, der Sie in Ihrer Situation rechtlich vor dem Familiengericht vertritt.
Voraussetzungen der einigen Ehescheidung:
- ein Jahr Trennungszeit
- übereinstimmender Ehescheidungswunsch
Voraussetzungen zur Ehescheidung, falls ein Partner nicht geschieden werden möchte:
- drei Jahre Trennungszeit
Härtefallscheidung gemäß § 1565 II BGB:
hier muss die Fortführung der Ehe, auch im Rahmen des Trennungsjahres eine unzumutbare Härte für einen Ehegatten darstellen.
Zur Stellung des Ehescheidungsantrages benötige ich von Ihnen folgende Unterlagen:
- Eheurkunde
- Geburturkunden der gemeinsamen Kinder