Kosten

Kosten für die weitere gerichtliche oder außergerichtliche Führung des Mandates

Die Kosten für die weitere gerichtliche oder außergerichtliche Führung des Mandates, richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier wird mit Gegenstandswerten, den sogenannten Streitwerten gearbeitet.

In geeigneten Fällen werde ich Ihnen anbieten, eine Gebührenvereinbarung abzuschließen. Diese Vereinbarung kann sich dann pauschal auf die Abwicklung des gesamten Mandates beziehen oder auf die Vereinbarung von Stundensätze.

Häufig werden insbesondere bei Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht Stundensatzvereinbarungen abgeschlossen.

Eine erste Beratung biete ich gemäß RVG für Verbraucher zum Preis von € 190,00 zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer an, insgesamt also für € 226,10.

Für den Fall, dass Ihnen lediglich ein geringes oder gar kein Einkommen zur Verfügung steht, kann es sein, dass Sie zur Führung eines Gerichtsverfahrens durch Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe unterstützt werden können. Hierbei handelt es sich um eine Sozialleistung des Staates, die unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt wird. Gerne stellen wir dann den entsprechenden Antrag bei Gericht für Sie. Bringen Sie in einem solchen Fall bitte die Informationen zu Ihrem Einkommen und zu Ihren regelmäßigen Ausgaben (Einkommensbescheid, Lohnabrechnung, Bescheid gemäß SGB II, Mietvertrag, Darlehensverträge, Kontoauszüge,…) mit, damit Ihr Anspruch vom Gericht überprüft werden kann.