Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung

Im Falle von Einigkeit zu sämtlichen Folgesachen der Scheidung, bzw. im Falle von außergerichtlicher Einigungsbereitschaft, können Verfahrenskosten durch eine einvernehmliche Scheidung gespart werden.

In diesem Fall lässt sich nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten und der andere Ehepartner verzichtet auf die anwaltliche Vertretung. Die Verfahrenskosten können dann geteilt oder entsprechend der Einkommensverhältnisse gequotelt werden. In einigen wenigen Fällen ist neben der Scheidung nichts weiteres zu regeln. In diesen Fällen ist die Verfahrensführung mit nur einem Anwalt besonders einfach. Sie können dieses Verfahren im Rahmen eines persönlichen Termines klären, oder den Weg über die auf meiner Seite angebotene „Onlinescheidung“ gehen. Die voraussichtlichen Kosten sind identisch, egal ob Sie mich in meiner Kanzlei aufsuchen oder den Weg der „Onlinescheidung“ wählen, da die Gerichte die Kosten nach Gegenstandswert festsetzen. Bitte sprechen Sie mich an.