Ehevertrag

Ehevertrag

Viele Eheleute setzen sich erstmalig mit den vollständigen rechtlichen und wirtschaftlichen Wirkungen der Ehe  auseinander, wenn eine Trennung ansteht.

Ein im Vorfeld geschlossener Ehevertrag gibt den Eheleuten  Sicherheit bezogen auf die vermögensrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen für den Fall einer Ehescheidung. Hier können vertraglich Regelungen vereinbart werden, die von den engen gesetzlichen Regelungen abweichen. Die Eheleute treffen damit im Vorfeld der Ehe selbstbestimmt die Entscheidung, wie für den Fall des Scheiterns der Beziehung mit den überwiegend vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe oder Lebenspartnerschaft umgegangen werden soll.

Ein Ehevertrag ist vor allem sinnvoll sein, wenn

  • Sie einen Teil des Vermögens, zum Beispiel Betriebsvermögen oder eine Immobilie, für den Fall der Scheidung aus dem Zugewinnausgleichsverfahren heraushalten möchten;
  • Unterhaltsansprüche für den Fall der Trennung und Scheidung klar geregelt werden sollen;
  • geplant ist, dass ein Ehepartner die Kinder überwiegend erzieht, dafür auf Karriereschritte verzichtet und definiert werden soll, wie lange Unterhalt für den Fall der Scheidung bezahlt werden soll;
  • Eheleute ein Zugewinnverfahren für den Fall der Scheidung ausschließen möchten;
  • der Versorgungsausgleich für den Fall der Scheidung ausgeschlossen werden soll;

und in vielen anderen Konstellationen. Jede Situation weist eine eigene Besonderheit auf, die in einer ersten Beratung analysiert werden kann. Hier wird mit Ihnen die Architektur eines für Ihre Situation sinnvollen und tragfähigen Ehevertrages erarbeitet.